Musikwettbewerb zum Klimatrailer der Landeshauptstadt Potsdam, Koordinierungsstelle Klimaschutz


Veranstalter: Landeshauptstadt Potsdam, der Oberbürgermeister, Koordinierungsstelle Klimaschutz

Preise:
  • Erster Preis: 2.000 €
  • Zweiter Preis: 1.000 €
  • Dritter Preis: 500 €
Leitgedanke:

Ziel des Wettbewerbs ist es, einen Kurzfilm von ca. 2Minuten und 15 Sek (Timelap unvertont), den die Landeshauptstadt Potsdam Koordinierungsstelle Klimaschutz, für alle Veranstaltungen, die in Potsdam von der Landeshauptstadt Potsdam, Koordinierungsstelle Klimaschutz entweder als Konferenz, als Workshop, als Vortragsveranstaltung, als Festveranstaltung oder als sonstige Veranstaltung  zum Thema Klimaschutz als Trailer einsetzen will, mit einer, vom Gedanken des Klimaschutzes getragenen, aber durchaus jungen, modernen, dynamischen, spielfreudigen und räumlichen Musik (ohne Text) zu hinterlegen, die unbedingt von einem Wiedererkennungswert geprägt sein muss. Zudem muss das Werk die optischen Eindrücke des Timelap einbeziehen.

Teilnahmebedingungen:

An dem Wettbewerb können Musiker und/oder  Komponisten teilnehmen,  die ihren Lebensmittelpunkt in Berlin und/oder   Brandenburg haben, indem sie in Berlin und /oder Brandenburg entweder wohnen, arbeiten und/ oder studieren. Es gibt keine Altersbeschränkung, junge Menschen, die noch nicht volljährig sind, benötigen zur Teilnahme eine entsprechende Erlaubnis des/der Erziehungsberechtigten.
Jeder Musiker und/oder Komponist darf nur mit einem Wettbewerbsbeitrag teilnehmen.

Die eingereichten Werke müssen für diesen Wettbewerb erstellt sein und dürfen weder veröffentlicht oder aufgeführt noch bereits prämiert sein.
Die Einbeziehung elektronischer Mittel wie z.B. Tonzuspielungen ist gestattet, sofern diese sich in einem aufführungspraktischen Rahmen bewegt, indem die Präsentation des Werkes inclusive Aufbau und Bedienung der Technik von dem/die Einreicher selbst, alleine und ohne Hilfe durchgeführt werden kann. Live-Elektronik ist zugelassen. Das Werk muss zeitlich genau der Laufzeit des Timelaps entsprechen (ca. 2 Minuten 15 Sek.)
Das Werk ist entweder als bespielte CD oder aber als Datei im Format mp3, mp4 oder flac einzureichen. Die Aufnahme darf nicht älter als ein Jahr sein.

Jurymitglieder: die Jurymitglieder sind noch nicht benannt, die Jury wird aber aus drei Fachpreisrichtern und zwei Sachpreisrichtern bestehen

Auswahlverfahren:

Die Jury ermittelt zunächst in einer Vorauswahl diejenigen Werke (max. 10) die zur Endauswahl zugelassen werden. Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar. Erklärungen werden dazu nicht abgegeben. Die Künstlerinnen/Künstler die zur Endauswahl zugelassen sind, erhalten eine schriftliche Erklärung über die Zulassung zur Endauswahl.

Die Endauswahl der Jury erfolgt rein zeitlich so abgestimmt, dass die erstmalige öffentliche Uraufführung der preisgekrönten  Werke anlässlich der Verleihung des Klimapreises 2015 (um den 5. – 10.-6.2015) erfolgen kann.

Anmeldung:

Die o.g. Datenträger müssen bis zum15.05.2015 an folgende Anschrift per Post oder per Mail (keine Download-links) gehen:

Koordinierungsstelle Klimaschutz
Cordine Lippert
Landeshauptstadt Potsdam
Friedrich-Ebert-Str. 79/81
14467 Potsdam

E-Mail

Koordinierung-Klimaschutz@Rathaus.Potsdam.de

Die Unterlagen die per E-Mail oder per Post eingehen und die Datei enthalten, mit  deren Inhalt am Wettbewerb teilgenommen werden soll, dürfen keine Hinweise auf den Namen oder die Herkunft der Werkerstellers/in enthalten. Beizufügen ist und ausschließlich auf dem Postweg zu versenden, ein verschlossener und mit dem Titel des Werkes gekennzeichneter Umschlag mit folgendem Inhalt:

  • Name, Telefonnummer, E-Mail Adresse, Anschrift
  • Kopie des Personalausweises/Reisepass
  • Kurze Beschreibung, welche Gedanken die /den Künstler/in veranlasst haben, genau dieses Werk als tragende Leitmusik des Klimaschutzes in Potsdam zu erstellen.
  • Erklärung über die Urheberschaft des eingereichten Werkes und Einverständniserklärung zur medialen Nutzung, zur Aufführung und deren Aufzeichnung

Die Landeshauptstadt Potsdam trägt dafür Sorge, dass die Namen der teilnehmenden Künstler /innen erst nach der Zuerkennung der Preis den Jurymitgliedern bekannt werden.

Der Teilnehmer erkennt mit seiner Anmeldung zum Wettbewerb die Teilnahme und Wettbewerbsbedingungen  sowie die Entscheidungen der Jury verbindlich an. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eingereichte Unterlagen können nicht zurückgeschickt werden. Bewerbungen, die den Anforderungen des Wettbewerbs formal nicht entsprechen, können zurückgewiesen werden.

Sonstiges:

Mit der Anmeldung zum Wettbewerb erklärt sich der Teilnehmer, dessen Werk mit einem Preis prämiert wird, damit  einverstanden, dass damit sämtliche Verwertungsrechte an dem Werk auf den Veranstalter übergehen. Die Preisträger haben keinen Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung.

Musikwettbewerb zum Klimatrailer

Handlungsfelder

1: NACHHALTIGE PLANUNG

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3: GEBÄUDE

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4: WIRTSCHAFT

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6: VERKEHR

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