Hintergrund zur Erstellung des 1. Aktionsplans zum Masterplan Klimaschutz

Im Jahr 2015 beschloss die Stadtverordnetenversammlung die Teilnahme am Prozess „Masterplan 100% Klimaschutz bis 2050“ des Bundesministeriums für Umwelt und Naturschutz (BMU). Im August 2017 wurde das zugehörige Gutachten fertiggestellt. Die dort ermittelten Ziele und empfohlenen Strategien wurden als Ordnungsrahmen der Stadtpolitik beschlossen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, diese Strategien zu untersetzen und Möglichkeiten der Einordnung in den Verwaltungsvollzug aufzuzeigen.

Zu diesem Zweck wurden Arbeitsgruppen gebildet, die innerhalb eines Jahres mit bestehenden übergeordneten rechtlichen Rahmen (z.B. Energieeffizienzrichtlinie, EWG, EnEV, EEG usw.) sowie beschlossenen städtischen Konzepten (z.B. Leitbild, Stadtentwicklungskonzepte Wohnen und Gewerbe usw.) abgleichen sollten. Diese Gruppen setzten sich aus Vertretern aller Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung, der kommunalen Unternehmen, des Kommunalen Immobilien Service (KIS), der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte zusammen.

Die Aufgabe bestand darin festzulegen, wie die Ziele des Masterplans erreicht werden können, woran gemessen werden kann, dass sich alle Akteure auf dem richtigen Weg befinden (Zielindikatoren oder Zielkorridore), an welchen Stellen es jedoch auch Zielkonflikte gibt.

Weiterhin sollte in diesen Gruppen herausgearbeitet werden, welche personellen und finanziellen Ressourcen erforderlich sind, welche Förderunterstützung zur wirtschaftlichen und sozialverträglichen Umsetzung durch Land, Bund und EU zu erwarten sind und welchen Eigenanteil die Stadt zu leisten hat.

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Handlungsfelder

1: NACHHALTIGE PLANUNG

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3: GEBÄUDE

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4: WIRTSCHAFT

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6: VERKEHR

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