Klimafond der LHP für Energieeffizienzmaßnahmen der Bürger*innen

Mit dem haushaltsbegleitenden Beschluss H22 vom 26.02.2018 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, einen Vorschlag für die Einrichtung eines Klimafonds vorzulegen, aus dem Maßnahmen zum besseren Klimaschutz in Potsdam gefördert werden können.

Nach Einrichtung des Klimafonds sowie unter Einbeziehung des Klimanotstandbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 14.08.2019 (19/SVV/0543) und des Masterplans 100% Klimaschutz in Potsdam hat der Oberbürgermeister am 04.03.2021 die Richtlinie zum Förderprogramm der Landeshauptstadt Potsdam "Gezielt Handeln für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung (Klimaschutzförderprogramm – RL Klima)“ verfügt, um Anreize zu schaffen und die Potsdamer Bürgerschaft bezüglich des Klimaschutzes sowie der Klimafolgenanpassung zu mobilisieren. Zielgruppen der Richtlinie sind Potsdamer Privatpersonen und Vereine.

[Die Förderrichtlinie wurde von den Potsdamer Bürgerinnen und Bürgern so gut angenommen, dass die bereitgestellten Haushausmittel 2022 bereits nach ca. zwei Monaten ausgeschöpft waren.

Trotz des überwältigen Anklangs der Förderrichtlinie, deren Geltungsdauer bis zum 31.12.2022 begrenzt war, musste sie den aktuellen Gegebenheiten und Rahmenbedingungen angepasst und geringfügig geändert werden.

Es ist beabsichtigt, die neue, hinsichtlich ihrer Geltungsdauer nicht begrenzte Förderrichtlinie im März 2023 in Kraft treten zu lassen, um so das Engagement der Potsdamerinnen und Potsdamer für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen zu fördern und zu verstetigen.]

Handlungsfelder

1: NACHHALTIGE PLANUNG

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3: GEBÄUDE

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4: WIRTSCHAFT

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6: VERKEHR

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