03 Gebäude

  • stadtplanerische Vorgaben zu Gebäudestandards zur hinreichenden Umsetzung des Energiekonzepts der Energie und Wasser (EWP) in Krampnitz
  • Analyse der Verbrauchsstruktur und von Gebäudestandards des Kommunalen Immobilien Service (KIS)
  • Darstellung Ist- und Planungsstand ProPotsdam GmbH
  • Abfrage Ist- und Planungsstand beim Arbeitskreis Unternehmen
  • Umsetzungsfahrplan ProPotsdam GmbH und KIS: Entwicklung von flexiblen Masterplanstandards in Neubau und Sanierung; Konzept zur Finanzierungsunterstützung für klimaschutzbedingte Mehrkosten
  • Prüfung ambitionierter Energiekonzeptvarianten bei allen Neubauvorhaben der ProPotsdam GmbH, mindestens Prüfung des Plus-Energie-Standards
  • Prüfung ambitionierter Energiekonzeptvarianten bei allen Neubauvorhaben des KIS, mindestens Prüfung des Plus-Energie-Standards; Berücksichtigung der Lebenszykluskosten bei Investitionsentscheidungen

Aktueller Stand der Maßnahme

Handlungsfeld 03 Gebäude

Nr. langfristige Masterplan-Strategie (aus Gutachten, von SVV beschlossen) mittelfristige Teilstrategie (aus AG-Prozess) kurzfristige Maßnahme (aus AG-Prozess) Zwischenstand Mai 2020
S3.1 Erhöhung des Energiestandards im Neubaubereich Krampnitz als Modell sicherstellen stadtplanerische Vorgaben zu Gebäudestandards zur hinreichenden Umsetzung des Energiekonzepts der EWP in Krampnitz BEGONNEN - Der Entwicklungsträger Potsdam hat in enger Abstimmung mit der Koordinierungsstelle Klimaschutz einen Masterplan Energie in Auftrag gegeben, der entsprechende Vorgaben seitens der Bauleitplanung und der Konzeptvergaben definiert (siehe auch S2.1 - Handlungsfeld 02: Energieversorgung und Infrastruktur). Der Masterplan Energie ist in finaler Abstimmung mit den weiteren Teilen der Verwaltung.
Vorgaben der Stadtplanung zu energetischen Gebäudestandards Siehe S1.1 (Handlungsfeld 01: Nachhaltige Planung)  
öffentliche Vorbildfunktion ausweiten Analyse der Verbrauchsstruktur und von Gebäudestandards des KIS BEGONNEN - Der KIS hat 2019 eine Broschüre zum Energiemanagement erarbeitet. https://kis-potsdam.de/artikel/nachhaltig-für-potsdam Im Rahmen des Projekts Sektorziele wurden masterplankonforme Verbrauchs- und Erzeugungsszenarien für den KIS bis 2050 erstellt. Über das Facility-Managementsystem des KIS können die Verbrauchsdaten analysiert werden; aufgrund der angespannten Personalsituation erfolgt dies bislang sporadisch im Rahmen der o.g. Projekte. Im Zuge von S1.1 wurden die Gebäudestandards des KIS hinsichtlich der KfW-Förderung analysiert. In der Regel kommen bei Neubau wie Sanierung Standards zur Anwendung, die (teils deutlich) über den gesetzlichen Standards liegen.
Darstellung IST- und Planungsstand ProPotsdam BEGONNEN - Die ProPotsdam hat eine Dekarbonisierungsstrategie bis 2050 erstellt. Diese wird derzeit mit den Ergebnissen des Projekts Sektorziele der LHP und dessen masterplankonformen Verbrauchs- und Erzeugungsszenarien für die ProPotsdam in abgeglichen.
Abfrage IST- und Planungsstand AK-Unternehmen Aus Kapazitätsgründen bislang nicht begonnen
Umsetzungsfahrplan ProPotsdam und KIS: Entwicklung von flexiblen Masterplanstandards in Neubau und Sanierung; Konzept zur Finanzierungsunter-stützung für klimaschutzbedingte Mehrkosten BEGONNEN - Mit der Dekarbonisierungsstrategie der ProPotsdam und dem Projekt Sektorziele der LHP sind die Zielpfade definiert. Zudem wurden die Masterplanempfehlungen für den Neubau (min. KfW-55) geprüft, für ProPotsdam und KIS i.d.R. als wirtschaftlich machbar bewertet und in das Handeln der Unternehmen integriert. Die Finanzierung im Neubaubereich ist für den Gebäudestandard durch die KfW-Förderung derzeit gesichert. Die ProPotsdam plant und realisiert auch ihre Sanierungsvorhaben unter Einsatz von Fördermitteln bereits seit mehreren Jahren mindestens 30% besser als der in der Energieeinsparverordnung geforderte Wert. Die durchgeführten Mietrechtsänderungen (insbesondere Kappungen bei Modernisierungsmaßnahmen) erschweren die Verfolgung von Klimaschutzzielen. Für den KIS steht die Bewertung der Sanierungen noch aus. Die laut Masterplan notwendigen Anteile Photovoltaik bei Neubauten sollen geprüft werden. Die ProPotsdam ist in Abstimmung mit der SWP/EWP zur Realisierung von PV-Mieterstromprojekten. Diese sind jedoch aufgrund der großen Unsicherheit der Bundesvorgaben und Förderregeln aktuell nur schwer wirtschaftlich darstellbar. Der KIS hat für Photovoltaikanlagen ein wirtschaftlich tragfähiges Pachtmodell entwickelt. Zu prüfen ist, ob die Flächen für Masterplankonformität ausreichen. Um die Umsetzung ihrer Dekarbonisierungsstrategie sicherzustellen, hat die ProPotsdam für die aktuelle Wirtschaftsplanung Investitionsansätze für die Umsetzung des Masterplans 100% Klimaschutz ab 2023 eingestellt: hierbei sind für Bauprojekte vorsorglich Mehraufwendungen für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen eingestellt: dazu können je nach Umsetzung der Varianten der Dekarbonisierungsstrategie energetisch bedingte Mehrkosten bei Bau und Modernisierung, Mehrkosten bei der Haustechnik sowie bei der erforderlichen gebäudeseitigen Umstellung auf niedrigere Vor- und Rücklauftemperaturen bei der Fernwärme zählen. Weitere beabsichtigte Veränderungen des Mietrechts und Deckelung von Mieten würden der Umsetzung entgegen stehen.
Prüfung ambitionierter Energiekonzeptvarianten bei allen Neubauvorhaben der ProPotsdam, mind. Prüfung des Plus-Energie-Standard Bisher NICHT BEGONNEN - Aktuell ist die Umsetzung mittels hoher Energiestandards (mind. KfW55) in Verbindung mit der Nutzung der Dachflächen für PV-Mieterstromprojekte vorgesehen. Zusätzlich wird bei den Neubauten im Fernwärmevorranggebiet mit der EWP an Nutzung von Erneuerbaren Energien gearbeitet: für das Quartier „Altes Tram-Depot“ an der Heinrich-Mann-Allee ist die Nutzung von Tiefengeothermie vorgesehen.
Prüfung ambitionierter Energiekonzeptvarianten bei allen Neubauvorhaben des KIS, mind. Prüfung des Plus-Energie-Standards; Berücksichtigung der Lebenszykluskosten bei Investitionsentscheidungen Lebenszyklusbetrachtungen werden bei allen Investitionsvorhaben durchgeführt. Fördermöglichkeiten werden umfassend berücksichtigt. Hohe Gebäudestandards müssen für den KIS nicht nur wirtschaftlich darstellbar, sondern auch finanzierbar sein, d.h. Mehrkosten einer Investition können nur durch den Einsatz von Fördermitteln aufgefangen werden. Eigenmittel für eine Realisierung von Plus-Energie-Bauten stehen dem KIS nicht zur Verfügung.
S3.2 Erhöhung der Energie- und Dämmstandards bei Sanierungen Planungsstand im kommunalen Einflussbereich mit Masterplanzielen abgleichen und Lösungen für Zielwerterreichung entwickeln Siehe S3.1 (Handlungsfeld 03: Gebäude)  
S3.3 Steigerung der Sanierungsrate zur Zielerreichung eines klimaneutralen Gebäudebestandes städtebauliche Instrumente verstärkt nutzen Konkrete Maßnahmen sind zu entwickeln.
S3.4 Ausnutzung des regenerativen Potentials für Raumwärme-versorgung siehe S2.1 (Handlungsfeld 02: Energieversorgung und Infrastruktur)  

Handlungsfelder

1: NACHHALTIGE PLANUNG

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3: GEBÄUDE

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4: WIRTSCHAFT

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6: VERKEHR

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