1. NACHHALTIGE PLANUNG

Ausgangslage

Von den knapp 190 km2, die Potsdams Stadtfläche einnimmt, entfallen etwa 23% auf Siedlungsflächen, 8% auf Verkehrsflächen, 58% auf Grün- und Freiflächen (inkl. Wälder und Felder) sowie 11% auf Gewässer. Dieser für deutsche Städte ungewöhnlich hohe Anteil an Grün- und Wasserflächen ist einer der Hauptgründe dafür, dass Potsdams Wohn- und Lebensqualität so hoch ist und in bundesweiten Städterankings oft einer der vorderen Plätze erreicht wird. Geht man mehr ins Detail, fällt auf, dass Potsdams Stadtteile recht unterschiedliche Mischungen dieser Flächennutzungsformen aufweisen (vgl. Abb. 4).

Potsdam ist aber auch eine stark wachsende Stadt und dieses Stadtwachstum bedeutet, dass nicht nur mehr Menschen in Potsdam wohnen, sondern dass auch der Bedarf an Siedlungs- und Verkehrsflächen steigt – oftmals auf Kosten der Grün- und Freiflächen. Das kann zu einem Problem werden: Der Versiegelungsgrad – also der Anteil an Flächen, die vollständig bebaut oder mit einer geschlossenen Decke belegt sind und daher keinerlei Versickerung von Regenwasser zulassen – hat zwischen 1992 und 2010 von 9,2% auf 11,3% zugenommen. Eine weitere große Herauforderung ist schließlich die sehr differenzierte Potsdamer Gebäudestruktur (vgl. Kapitel 3.3 Gebäude), die eine einheitliche Strategie für die gesamte Stadt ausschließt.

Ansatzpunkte für den Klimaschutz

Der Potsdamer Flächennutzungsplan (FNP), als vorbereitender Bauleitplan ein verbindliches Planungsinstrument, enthält wichtige Ansatzpunkte zu Klimaschutz und Klimaanpassung in der Flächennutzung, die weiter ausbaufähig sind. Die Planungsinstrumente des besonderen Städtebaurechts – Sanierungsgebiete, Entwicklungsgebiete, soziale Stadt – spielen in Potsdams Stadtentwicklung traditionell eine große Rolle und sollten ebenfalls stärker genutzt werden, um die Masterplan-Klimaschutz-Ziele zu erreichen.

Mit dem weitgehend abgeschlossenen Umbau zur Gartenstadt Drewitz und den auch energetisch anspruchsvollen Planungen zu Krampnitz verfügt die Landeshauptstadt über gute Erfahrungen und Ansatzpunkte, um die verschiedenen Aspekte einer klimafreundlichen Planung zusammenzuführen. Zusammen mit konstruktiven neuen Ideen für den Bestand – auch für den Denkmalbereich – können mutige, zukunftsweisende stadtplanerische Konzepte einen wesentlichen Teil zu den Masterplan-Klimaschutz- Zielen beitragen.

Der Klimaschutz kann auch gestärkt werden, indem sich Potsdam weiterhin konsequent am Leitbild einer „Stadt der kurzen Wege“ orientiert. Dieses umfasst zwei Komponenten: Zum einen müssen kompakte, zum anderen gemischte Stadtteile entstehen, die unterschiedliche urbane Funktionen wie Wohnen, Arbeiten oder Versorgung kleinräumig kombinieren. Durch den Vorrang der Entwicklung der städtischen Innen- vor den Außenräumen könnte eine Flächenversiegelung im Umland (urban sprawl) begrenzt oder gar verhindert werden. So kann die Stadt der kurzen Wege eine höhere städtebauliche Dichte erzeugen, die es etwa für kostengünstige Nah- und Fernwärmenetze, einen bezahlbaren ÖPNV oder den Komfort des nicht-motorisierten Verkehrs braucht. Zusätzlich machen wir die Stadtteile damit fit für eine smarte Zukunft, in der die Sektoren Energie, Verkehr und Wohnen technologisch und digital immer mehr miteinander verzahnt werden.

Der Bundesgesetzgeber hat mit den Novellen des Baugesetzbuches der letzten Jahre die Grundlagen dafür geschaffen, die Belange von Klimaschutz und Klimaanpassung stärker in der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen. Diese Möglichkeiten muss die Landeshauptstadt konsequenter nutzen. Insbesondere ist es nunmehr möglich, einen „städtebaulichen Missstand“ festzustellen, der den Blick auf die energetische Beschaffenheit und die Gesamtenergieeffizienz der vorhandenen Bebauung und der Versorgungseinrichtungen des Gebietes richtet. Auf diesen Missstand kann eine Kommune durch die Ausweisung eines förmlich festgelegten Sanierungsgebiets oder eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs reagieren. Ein Ansatz mit Win-Win-Potenzial: Die Kommune integriert damit auch die privaten Eigentümer dieser Gebiete, etwa im Hinblick auf Sanierungs- oder Energieeffizienz- Maßnahmen, die wiederum etwaige Mehrkosten in gewissem Umfang steuerlich absetzen können.

Dieses sogenannte besondere Städtebaurecht ist mit Förderinstrumenten gekoppelt. Zu nennen sind hier insbesondere die bundesweiten Programme „Soziale Stadt“, „Städtebaulicher Denkmalschutz“ oder Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Der Masterplan Klimaschutz kann im planerischen Bereich vorankommen, wenn diese Förderinstrumente mit den neuen klimapolitischen Möglichkeiten des besonderen Städtebaurechts, sowie begleitenden Beteiligungsmaßnahmen kombiniert werden.

Mit Blick auf die heterogene städtebauliche Situation in Potsdam ist es sinnvoll, gebietsspezifische Ziele für die verschiedenen Quartiere zu definieren. Dadurch lässt sich eine strikte Zielvorgabe im Sinne des Klimaschutz-Masterplans mit flexiblen teilräumlichen Umsetzungen kombinieren. Das im Rahmen des Masterplans vorgeschlagene Monitoring (vgl. Kapitel 4) ist dafür ein wichtiges Kontrollinstrument.

Schließlich hätte die Landeshauptstadt die Möglichkeit, mit den stadteigenen Unternehmen (z.B. ProPotsdam, Stadtwerke, Klinikum Ernst von Bergmann) entsprechende Zielvereinbarungen im Sinne des Masterplans 100% Klimaschutz abzuschließen. Auch der große Flächeneigner Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) sollte mit seinen eigenen Klimaschutz-Bemühungen in den Masterplan eingebunden werden.

Handlungsfelder

1: NACHHALTIGE PLANUNG

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3: GEBÄUDE

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4: WIRTSCHAFT

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6: VERKEHR

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