M 6-11 | Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf BAB-abschnitten und der Nuthestraße

Ziel dieser Maßnahme ist es, die zugelassene Geschwindigkeit auf den Potsdam querenden BAB-Abschnitten von Tempo 120 km/h auf Tempo 100 km/h zu senken. Dies betrifft Abschnitte der BAB A10 sowie der BAB A115. Des Weiteren soll die Geschwindigkeit auf dem Teilabschnitt der Nuthestraße zwischen Wetzlarer Straße und Horstweg von 100 km/h auf 80 km/h gesenkt werden.

Daten zum Projekt

Maßnahme Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf BAB-abschnitten und der Nuthestraße
CO2-Minderung absolut in [t]
CO2-Minderung [t/a] 2.900
Gesamtkosten 6.000€ einmalig für Schilder und verkehrsrechtliche Anordnung
Kosten pro Jahr
Anteilige Kosten LHP  
Weiteres k.A:

Hemmnisse: Es ist anzumerken, dass die Stadt Potsdam nur geringen Einfluss auf die dauerhafte Anordnung von Geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen auf Autobahnabschnitten hat. Die begründete behördliche Anordnung muss hierbei im Einvernehmen mit dem Baulastträger (Landesbetrieb Straßenwesen) und der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erfolgen.

Zusatznutzen: Als Nebeneffekte der Maßnahme verringern sich die Lärm- und Luftschadstoffbelastungen auf den betreffenden Abschnitten bei Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Handlungsfelder

1: NACHHALTIGE PLANUNG

%
Prozess status
Prozess statusProzess status
icon maßnahme

Aktueller Stand (2023)

Mehr ›

3: GEBÄUDE

%
Prozess status
Prozess statusProzess status
icon maßnahme

Aktueller Stand (2023)

Mehr ›

4: WIRTSCHAFT

%
Prozess status
Prozess statusProzess status
icon maßnahme

Aktueller Stand (2023)

Mehr ›

6: VERKEHR

%
Prozess status
Prozess statusProzess status
icon maßnahme

Aktueller Stand (2023)

Mehr ›