M 3-8 | klimagerechte Bebauungspläne mit GVZ-Vorgaben (Grünvolumenzahl)

In Erweiterung der Bebauungsplanrichtlinien zu CO2-Vermeidung und -Minderung wird hier versucht, mit Hilfe einer Grünvolumenzahl (GVZ) wirksam Klima-Anpassungsmaßnahmen in der Bebauungsplanung festzulegen. In diese Regelung einbezogen werden sollte das gesamte Bauvolumen, für das die Aufstellung neuer Bebauungspläne erforderlich wird (siehe auch Maßnahme M3-3).

Daten zum Projekt

Maßnahme Festlegung von Klimazielen in Bebauungsplänen
CO2-Minderung [t/a] k.A.
Gesamtkosten k.A.
Anteilige Kosten LHP k.A:.
Weiteres k.A.
Weiteres k.A.

Handlungsfelder

1: NACHHALTIGE PLANUNG

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3: GEBÄUDE

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4: WIRTSCHAFT

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6: VERKEHR

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